Prinzipiell ist Ergotherapie nur auf ärztliche Verordnung möglich.
Bringen Sie daher bitte zum Erstbesuch einen Verordnungsschein für 10x Ergotherapie von Ihrem Kinderarzt mit, den Sie in Ihrem Interesse vorher chefärztlich bewilligen lassen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihnen die Krankenkasse einen Teil der Kosten refundiert!
Für soziale Härtefälle verfügen einige Spielstudio-Therapeutinnen über ein begrenztes Kontingent an Kassenplätzen (sog. „Poolstunden“) der WGKK, BVA und einiger kleiner Kassen. Wenn Sie allein erziehend, arbeitslos oder von Rezeptgebühren befreit sind, gibt Ihnen unsere Sekretärin gern Auskunft darüber, ob ein Kassenplatz verfügbar ist.