ABLAUF DER ERGOTHERAPIE

Am Beginn jeder Therapie steht die BEFUNDERHEBUNG.

 

Damit wir das Kind und seine Alltagsprobleme besser verstehen und den richtigen, treffsicheren Therapieansatz festlegen können, führen wir zuerst eine ergotherapeutische Befunderhebung durch. (Sie gehen ja auch nicht mit einem orthopädischen Befund zum Internisten und erwarten eine Behandlung.)

  

 

Um sich für eine Befundung anzumelden, gehen Sie auf die Startseite und klicken den Button zur ANMELDUNG.

 

 

Haben Sie für Ihr Kind einen umfassenden ergotherapeutischen Befund, der nicht älter als ein halbes Jahr ist, können wir die Behandlung auf diesem Befund aufbauen und Sie brauchen nur eine Befundstunde.

  

Befundung und Behandlung - zwei separate Schritte

Sie bekommen bei uns ungewöhnlich rasch einen Termin für die Befundung (meist innerhalb von ein paar Wochen, selten länger als 4 Monate).  Wir haben ein System, mit dem wir Befundtermine möglichst rasch vergeben können, weil die Befundung

  • für die Eltern meist Klarheit bringt
  • Stress in der Familie reduziert
  • Verständnis für das Kind und seine Probleme schafft
  • weitere notwendige Schritte aufzeigt
  • durch individuelle Anregungen für den Alltag Wege aufzeigt, wie sie sofort ihr Kind unterstützen können.

Die Therapeut:in, die die Befunderhebung durchführt, wird nicht unbedingt die Behandlung durchführen.

 

 

Wir bieten ergotherapeutische BEHANDLUNGEN in Form von Einzel- und Gruppentherapie.

 

Üblicher Weise beginnt eine Therapie als Einzeltherapie. Sie bekommen 1-2 x wöchentlich einen Fixtermin mit einer  fixen Therapeut:in. Häufigere Termine sind nach Vereinbarung und Maßgabe freier Therapieplätze möglich, z.B. während Ferienzeiten als Intensivblock.

 

Schwerpunkt Sensorische Integrationstherapie

Wir sind auf Ayres' Sensorische Integrationstherapie (ASI®) spezialisiert. DIe Gründerin und Leiterin des SpielStudio SÜD, Mag. Elisabeth Söchting, ist führende Expertin im deutschen Sprachraum, unterrichtet ASI® weltweit und ist derzeit Präsidentin der Weltorganisation für die Ausbildung in ASI® (ice-asi.org). 

 

Nur echte ASI® ist ein nachgewiesen wirksamer, neurophysiologischer Therapieansatz mit starken positiven Auswirkungen auf die Psyche und allgemeine Entwicklung des Kindes. Alle Therapeut:innen des SpielStudio SÜD haben oder machen gerade die international anerkannte Zusatzausbildung in ASI®. Das SpielStudio SÜD ist Praxisstelle für diese Ausbildung. Dadurch können wir Ihnen einmal im Jahr die Möglichkeit für 4 Gratisstunden bieten.  Mehr dazu...

 

 

GRUPPENANGEBOTE

 

Wenn Ihr Kind ein spezielles Schreibproblem hat, Unterstützung bei der Lernorganisation braucht oder im Herbst mit der Schule beginnt, bieten wir auch Gruppenprogramme. Mehr dazu...

 

Geben Sie Ihrer Therapeut:in Interesse an einer Gruppe bekannt - sie wird Ihr Kind dann in die Interessentenliste eintragen.

 

Laufende Gruppen wie das SchreibStudio oder LernFit starten üblicher Weise kurz nach Semesterbeginn.

 

 

Gespräche

Die Befundbesprechung und eine Zwischenbesprechung in der zweiten Hälfte des zweiten Zehnerblocks (ca. 18. Einheit) sind Fixpunkte in unserem Behandlungskonzept. Diese Fallbesprechungen dienen der Orientierung, Aufklärung, Abstimmung und Anpassung der Anregungen für den Alltag und der Absprache über die Fortsetzung der Behandlung nach der 20. Einheit. 


Die Kasse refundiert zu jedem Zehnerblock zusätzlich 2 Vernetzungsgespräche. Nutzen Sie diese Möglichkeit für Austausch, mehr Information, und Vernetzung der Therapeutin mit der Pädagog:in Ihres Kindes.

 

Die Fallbesprechungen können vorort, über unsere "Internetpraxis" oder telefonisch stattfinden.


ORGANISATORISCHES

ÄRZTLICHE VERORDNUNG

Die ergotherapeutische Behandlung Kranker (oder von Personen mit krankheitswertigen Störungen) ist in Österreich nur auf ärztliche Verordnung erlaubt. Die Verordnung erfolgt üblicher Weise im Zehnerblock. Auf der Verordnung muss "10x Ergotherapie a 60 min." (bei der Diagnose Autismus auch 20x möglich) und eine ärztliche Diagnose stehen, bevorzugt mit ICD-Code.

 

Die ärztliche Verordnung ist die Voraussetzung dafür, dass Sie von Ihrer österreichischen Krankenkasse ca. 60 EUR pro Therapiestunde rückerstattet bekommen.

 

Eine chefärztliche Bewilligung ist nur bei der bvbea und kfa erforderlich, damit Sie die Garantie haben, dass die Kasse etwas refundieren wird.

 

Zeigt sich in der ergotherapeutischen Befundung, dass Ihr Kind keine krankheitswertigen Störungen hat, und Sie möchten trotzdem eine präventive Therapie, die Sie privat finanzieren, dann brauchen Sie keine ärztliche Verordnung.

 

ABSAGEN

Wir schicken Ihnen automatisierte Terminerinnerungen 3 Tage und 1 Stunde vor dem Termin, um Ihnen vermeidbare Ausfallskosten zu ersparen.

 

Es ist kein Problem, wenn Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können! Sagen Sie ihn auf jeden Fall frühzeitig ab, und zwar:

 

  1. per Telefon unter 01-869 6589. Sprechen Sie unbedingt auf den Anrufbeantworter, wenn niemand abhebt!!
  2. per email an [email protected].

Bitte sagen Sie keinesfalls über das Anmeldeformular hier auf der Webseite ab! Diese Information würde die behandelnde:n Therapeut:in erst Tage nach dem Termin erreichen.  

 

STORNOFRIST 

Wenn Sie einen vereinbarten Termin früher als 2 Werktage vor dem Termin absagen, hat dies keinerlei Konsequenzen für Sie.

 

EIN BEITRAG ZU UNSEREN LAUFENDEN KOSTEN WIRD FÄLLIG, WENN...

Sie kurzfristig innerhalb der Frist von 2 Werktagen vor dem eingeteilten Termin (Wochenende ist kein Werktag, da unsere Sekretärin nicht arbeitet!) absagen, können wir die für Sie reservierte Stunde nicht mehr nachbesetzen und verrechnen deshalb einen Zuschuss zu unseren laufenden Kosten ("Ausfallsbeitag").

 

WIR TRAGEN IHRE KOSTEN, WENN...

das Therapiekind selbst nachweislich krank ist und Sie innerhalb von 14 Tagen eine ärztliche Bestätigung darüber bringen. Dies ist die einzige Ausnahme, die wir regelmäßig gewähren. In diesem Fall tragen wir die vollen Kosten Ihres Ausfalls.

 

WANN WIR EINEN TERMIN WEITERGEBEN

Sollten innerhalb eines Zehnerblocks mehr als 2 Absagen vorkommen, sehen wir uns leider gezwungen, den Termin an ein anderes Kind weiterzugeben. Dass wir den Termin weitergeben hat nichts mit Strafe für Sie zu tun, sondern damit, dass sehr viele Kinder auf einen Therapieplatz warten und wir die wertvollen Therapieplätze nicht einfach verfallen lassen können. 

 

 

Auch wir bemühen uns von unserer Seite, die Termine regelmäßig einzuhalten. Sollte Ihre Therapeut:in ausfallen (Urlaub, Krankheit), so bemüht sich unser Sekretariat, eine Vertretung zu organisieren. Dies können wir aber nicht garantieren. Stunden, die von Praxisseite her ausfallen, müssen Sie natürlich nicht bezahlen!

 

 

BEZAHLUNG & RECHNUNGEN

Jede Stunde ist einzeln zu bezahlen. Sie können mit Netbanking oder Bankomatkarte bezahlen.

Sie erhalten sofort eine Quittung. Am Ende des verordneten Zehnerblocks können Sie sie Rechnungen zusammen mit dem Verordnungsschein bei Ihrer Kasse einreichen.